Unterlassungsklagen, finanzielle Engpässe und die Abstimmung zur Urbanen Mitte im Abgeordnetenhaus

Wie hängt das alles zusammen?

Am 24.09.25 (verschoben) soll die Unterlassungsklage der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V und am 6.10.25 die gegen Matthias Bauer als Herausgeber von Gleisdreieck-blog.de vor dem Landgericht verhandelt werden. Während die beiden Verfahren noch laufen, kam Ende letzter Woche eine erneute Abmahnung per E-Mail. Abgemahnt wurden Aussagen im Beitrag vom 10.08.25 „Gleisdreieck retten: Jetzt bist Du gefragt!“. Vor allem rügt die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. angeblich nicht korrekte Bezeichnungen der Örtlichkeit des Bauvorhabens: Die Baufelder der Urbane Mitten lägen nicht im sondern am Gleisdreieckpark. Geht es um Bebauungspläne „des Gleisdreieckparks“ oder „am Gleisdreieckpark“? „Am“ oder „im“ ? Unser Anwalt nennt das „Beckmesserei“.

Wer den Ort kennt – und das tun wohl alle Leserinnen und Leser Gleisdreieck-Retten – weiß, dass das Grundstück der sogenannten Urbanen Mitte zwischen den beiden Parkhälften, also zwischen West- und Ostpark des Gleisdreiecks liegt. Sicher deshalb hat die VIVICO das Baufeld einst „Urbane Mitte“ genannt. Zumindest das Wort „Mitte“ ist treffend gewählt. Denn wie ein 500 m langer, 50 bis 60 m breiter Keil würden sich sieben Hochhäuser zwischen die beiden Parkhälften schieben und die durch die Fernbahn bedingte Trennung in Ost – und Westpark noch verstärken. Jeder weiß also, was gemeint ist. Verrückt, dass man sich deswegen schlaflose Nächte machen und vor Gericht streiten soll? Womöglich ist es genau das, was die Akteure der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. bezwecken, gerade jetzt, wo eine entscheidende Abstimmung über den Bebauungsplan im Berliner Abgeordnetenhaus ansteht. Lieber über angeblich nicht ganz korrekte Bezeichnungen streiten als über die eigentlichen Inhalte der Planung.

Weiter wird von den Anwälten kritisiert, dass im Artikel vom 10.08.25 von 120.000 m² Bruttogeschossfläche Büro und Hotel die Rede ist, es aber nur 119.000 m² sind – und nicht alles davon, aber ein großer Teil davon könnten Büro und Hotel werden.

Unsere Aussage, dass die Planungen nach dem nun geltenden Hochhausleitbild eigentlich nicht zulässig wären, wird in der Abmahnung als falsche Behauptung angegriffen. Nur: das Hochhausleitbild kam gar nicht zur Anwendung. In der Begründung zum Bebauungsplan wird argumentiert, dass der 2015 begonnene Bebauungsplan bereits sehr weit fortgeschritten sei, als das Hochhausleitbild im Jahr 2020 beschlossen wurde. Deswegen sei eine Anwendung des Hochhausleitbilds nicht zwingend. Eine Prüfung, ob das Vorhaben mit den übergeordneten Prüfkriterien zur Standortwahl entsprechend dem Hochhausleitbild kompatibel ist, ist deswegen im Bebauungsplanverfahren auch nicht erfolgt. Wenn eine solche Prüfung durchgeführt worden wäre, wäre das Vorhaben durchgefallen. Denn mit mindestens drei der übergeordneten Prüfkriterien zur Standortwahl ist es nicht kompatibel. Das Baufeld liegt nicht an einer Hauptverkehrsstraße, es tangiert das Wäldchen auf dem ehemaligen Anhalter Güterbahnhof und es berührt denkmalschutzrechtliche Belange. Auch die „Multifunktionalität“, die geforderte Mischung aus Gewerbe und Wohnen, 70:30 oder 30:70 wäre nicht gegeben gewesen.

Ebenso tragen die Anwälte der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l vor, dass beim südlichen Baufeld die im städtebaulichen Vertrag von 2005 festgelegte Baumasse nicht um fast 50% überschritten wird, wie es im dem angegriffenen Beitrag stand. Der damalige Vertrag sah aber eine Geschossflächenzahl von 3,5 vor. Geplant werden auf dem südlichen Baufeld nun satte 23.750 m². Das entspricht einer Geschossflächenzahl von 5,1 – also fast 50% mehr als ursprünglich vertraglich vorgesehen.

Zu guter Letzt wird der Satz kritisiert:

Hier droht das Verwertungsinteresse eines Kapitalfonds, dessen Hauptaktionär ein Tech-Milliardär ist, im Vordergrund zu stehen.“

Die Anwälte der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. tragen vor, ihre Mandantin sei völlig unabhängig. Weder die Periskop Partners AG noch eine ihrer Tochtergesellschaften hielten nennenswerte Anteile an ihrer Mandantin. Es bestehe lediglich ein Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen der Periskop Development GmbH und der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l.

Das sehen wir anders: Die GLB Projekt 4 S.à r.l. ist zu 89% Anteilseigener der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. Die GLB Projekt 4 S.à r.l. wiederum gehört zu 100% zum DLE Funds SICAV-RAIF. Die Zugehörigkeit der GLB Projekt 4 S.à r.l. zum DLE Funds SICAV-RAIF ergibt sich aus den Geschäftsberichten, die der DLE Funds Jahr für Jahr beim Registergericht in Luxemburg hinterlegt. Der DLE Funds SICAV-RAIF wiederum gehört zur DLE Group, über die die Immobilienzeitung am 27.03.2024 berichtet hat:

. . . Apeiron Investment, die Beteiligungsgesellschaft des Fintech-Milliardärs Christian Angermayer, hat ihre Beteiligung an der DLE Group von 10% auf 42,2% erhöht . . .“

Am 9.12.2024 wurde schließlich stolz verkündet, die DLE Group AG sei zu Periskop Partners AG umbenannt und würde ein Vermögen von 2,2 Milliarden € verwalten. Verschwiegen wurden dabei die Liquiditätsschwierigkeiten, die den Geschäftsbericht des DLE Funds SICAV-RAIF für das Jahr 2024 prägen (Registre de Commerce et des Sociétés, Numéro RCS: B238100 Reference de dépôt: L250270226, Déposé et enregistré le 06/08/2025). Als Grund für die finanziellen Engpässe werden die schlechte Marktlage, „the slowdown in sales activities“ und Verzögerungen bei der Erlangung von Baurechten genannt, wobei Berlin-Gleisdreieck explizit erwähnt wird. Die Schwierigkeiten seien so dramatisch, dass noch nicht ein mal die Zahlung der Fundsgebühren in Luxemburg gesichert gewesen sei.

Liquidity-raising measures were absolutely necessary to sustain operational activities“,

das sei angesagt. So sei der Brauerei BRLO am Gleisdreieck die Miete angepasst worden (This enabled the rent to be increased significantly.) und eine deutsche Versicherungsgesellschaft habe einen außerordentlichen Kredit von 30 Mio. € gegeben (8% Zinsen p.a., Laufzeit 24 Monate). Schließlich man habe überlegt, Grundstücke unterhalb des Verkehrswertes zu verkaufen. Cool, her damit!

Im Geschäftsbericht der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. für das Jahr 2024 (Registre de Commerce et des Sociétés Numéro RCS : B249233, Référence de dépôt : L250224450, Déposé et enregistré le 14/07/2025) heißt es dann folgerichtig, dass man ein Teilgrundstück mit 7050 m² am Gleisdreieck verkaufen wolle. Mit großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich um das südliche Baufeld einschließlich angrenzender Flächen. Für den Verkauf habe man schon einen „Letter of Intent“ abgeschlossen, also eine Absichtserklärung. Wer genau der Käufer und ob der Zeitpunkt des Verkaufs von der Abstimmung im Abgeordnetenhaus abhängig sei, dazu wollten die Vertreter Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. nichts sagen. Zweimalige Nachfragen per E-Mail blieben unbeantwortet. Man wartet wohl lieber still auf die Abstimmung im Abgeordnetenhaus und versucht offenbar einstweilen die Kritiker mit Abmahnungen einzuschüchtern . . .

Termine

  • Unterlassungsklagen der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. am 24.09.2025 um 13 Uhr im Landgericht am Tegeler Weg 17 bis 21, Saal 326 – für diesen Termin hat die Gegenseite eine Verlegung beantragt. Das Gericht hat sich nun geäußert und den Termin verschoben. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
  • Unterlassungsklagen der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. gegen Matthias Bauer
    am 06.10. 2025 um 10 Uhr im Landgericht am Tegeler Weg 17 bis 21, Sitzungssaal E 204, 2. Etage Erweiterungsbau

Abkürzungen

  • DLE = Deutsche Landentwicklung
  • SICAV = Société d’Investissement à Capital Variable
  • RAIF = Reserved Alternative Investment Fund
  • GLB = German Landbanking
  • S.à.r.l. = Société à responsabilité limitée, entspricht deutscher GmbH

Für jedes Projekt wird eine S.à.r.l. gegründet, für das Gleisdreieck ist es die GLB Projekt 4 S.à r.l. . Für jede Projekt S.à.r.l. wird ein Unterfunds eingerichtet, für das Gleisdreieck der LU2091084298   DLE Funds German Landbanking Fund B4 Dis, dessen Wertentwicklung hier eingesehen werden kann: https://www.fundsquare.net/security/summary?idInstr=366642

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