Gesetzentwurf gegen Einschüchterungsklagen greift zu kurz – Aktuelle Fälle zeigen dringenden Nachbesserungsbedarf

Bis April 2026 soll Deutschland die Anti-SLAPP-Richtline der Europäischen Union in nationales Recht überführen. SLAPP bedeutet Strategic Lawsuit Against Public Participation. Damit sind Klagen gemeint, die das Ziel haben, kritische Stimmen durch das Drohpotenzial von Gerichtsverfahren einzuschüchtern, wie am Gleisdreieck von der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. mittels Unterlassungsklagen versucht.
Die Bundesregierung ist nun dabei, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Doch nach Ansicht des No-SLAPP-Bündnisses greift der Entwurf zu kurz. In einer Pressemitteilung des Bündnisses werden drei Fälle aufgezeigt – darunter unser Fall am Gleisdreieck – bei denen der Gesetzentwurf zu kurz greifen würde.

Link zur Pressemitteilung des No-SLAPP-Bündnisses 17.12.25

Ein Kommentar

  1. Unsere Demokratie lebt u. a. von Meinungs- und Kritikfreiheiheit. Diese unabhängig vom Geldbeutel oder sonstigen Machtmitteln zu schützen und zu bewahren, ist auch eine Aufgabe unserer gewählten Volksvertretung. Aber wie so oft scheinen auch hier die entsprechenden Lobbygruppen am Werk zu sein. Dass unsere Gesellschaftsgefüge durch solch ein Vorgehen zunehmend ausgehöhlt und instabil wird, ist dürfte auch eine Folge davon sein. Das ist es doch nicht wert!
    Macht endlich Eure Hausaufgaben und gemeinwohlorientierte Politik.

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