SLAPP ? – NO SLAPP ! Fallbesprechung: Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V.

Am 11. April 2024 wurde die erste Europäische Richtlinie gegen SLAPPs verabschiedet. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ%3AL_202401069 ] SLAPP bedeutet “Strategic Lawsuits Against Public Participation“, zu deutsch „Strategische Klagen gegen Öffentlichkeitsbeteiligung“. Mit der Richtlinie sollen missbräuchliche Klagen, die der Einschüchterung einer kritischen Öffentlichkeit dienen, verhindert und die Rechte der Betroffenen gestärkt werden.

Für die Umsetzung in nationales Recht verbleiben noch zwei Jahre Zeit. Im Vorgriff auf die Umsetzung in nationales Recht haben Blueprint for Free SpeechReporter ohne GrenzenDeutscher Journalisten-VerbandDeutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, das Portal Frag den Staat und die Aktion gegen Arbeitsunrecht gemeinsam eine Anlaufstelle geschaffen, die zentrale Aspekte einer Stärkung der kritischen Öffentlichkeit gegen SLAPPs abdecken möchte. Auf der Internetseite der NO-SLAPP-Initiative wird nun der Fall der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. dokumentiert, die in den letzten Monaten dreimal mit Unterlassungsklagen konfrontiert wurde.

Link zur Fallbesprechung:

https://www.noslapp.de/neuigkeiten/fallbesprechung-aktionsgemeinschaft-gleisdreieck-ev

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