Am heutigen Montag, den 16.03.26 findet im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags die Anhörung zur Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie statt. Die Sitzung kann auch online verfolgt werden. Link zur Sitzung
Mit der Abkürzung SLAPP (engl. strategic lawsuit against public participation = Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung; engl. slap = Schlag, schlagen) sind offenkundig rechtsmissbräuchliche Klagen gemeint, die den Zweck haben, Kritiker einzuschüchtern und so öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden.
Das EU-Parlament hatte im Mai 2024 die Anti-Slapp-Richtlinie verabschiedet, die bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden soll. Darum geht es in der Ausschusssitzung. Leider wurde der sehr positive Referentenentwurf inzwischen verwässert. Aus Sicht des No-SLAPP-Bündnisses, dem die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. angehört, fehlen insbesondere:
- Ausweitung des Anwendungsbereichs auf nationale Fälle, wie im Referentenentwurf vorgesehen und dort überzeugend begründet
- Regelung des außergerichtlichen Bereichs, insbesondere Kostendeckelung für Abmahnungen und Erstattungspflichten bei unberechtigten Abmahnungen
- Deutliche Erhöhung der Sanktionen für missbräuchliche Klagen, damit diese eine tatsächliche Abschreckungswirkung entfalten
- Gesetzliche Verankerung der dauerhaften Finanzierung von Beratungs- und Schulungsstrukturen für Betroffene, wie es Artikel 19 Abs. 2 der EU-Richtlinie verlangt
Das No-SLAPP-Bündnis hat hierzu einen offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten gesandt, der hier als PDF-Dokument abgerufen werden kann. Link zum Offenen Brief, PDF-Dokument. NoSLAPPBuendnis_Offener-Brief-SLAPP-Regierungsentwurf
Im Vorfeld der Anhörung wird den Abgeordneten eine Petition mit fast 50.000 Unterstützern überreicht werden, die vom Verein „Rettet den Regenwald e.V.“ initiiert wurde. Der Verein hatte jahrelang mit Abmahnungen und Unterlassungsforderungen zu tun. Der dem Ausschuss vorliegende Gesetzentwurf wird in der Petition als zu zahm kritisiert und ein Anti-SLAPP-Gesetz mit mehr Biss gefordert. Link zur Petition
Wie die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. von SLAPP betroffen ist
Die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. hat sich dem NO-SLAPP-Bündnis angeschlossen, weil sie seit Mitte 2024 von der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l erst mit Abmahnungen und dann mit Unterlassungsklagen behelligt wurde – und zwar in doppelter Weise. Eine Unterlassungsklage richtet sich gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V., eine zweite gegen Matthias Bauer als Herausgeber des Gleisdreieck-Blogs. Die beiden Klagen sind bis auf einen Punkt nahezu identisch.
Die Klage gegen Matthias Bauer wurde im Oktober von Landgericht Berlin in allen fünf Punkten abgewiesen, siehe Bericht hier.
Danach hat die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. Berufung eingelegt und außerdem eine Erhöhung des Streitwertes von 15.000 € auf 35.000 € beantragt. Die Erhöhung des Streitwerts wurde vom Landgericht zurückgewiesen, u. a. mit der Begründung, dass dadurch die finanzielle Ungleichheit zwischen Kläger und Beklagtem noch verstärkt würde. Über die Beschwerde der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l dagegen hat das Kammergericht noch nicht entschieden. Der Gerichtstermin für die Klage gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V. wurde mehrfach verschoben. Wir warten also weiterhin auf den Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am Tegeler Weg.
