Nicht nur die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. und Matthias Bauer als Herausgeber des Gleisdreieck-Blogs werden von der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. mit Unterlassungsklagen behelligt. Auch Prof. Dr. Beckmann, der im Auftrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg den städtebaulichen Vertrag Gleisdreieck mit dem unzulässigen Entschädigungsmechanismus begutachtet hatte, musste sich zwei Jahre lang mit Unterlassungsforderungen der Investoren auseinandersetzen. Nun hat das Kammergericht diese Unterlassungsforderungen zurückgewiesen.und inzwischen liegt das – hoffentlich nicht anfechtbare – Urteil vor. Welche Äußerungen im dem Gutachten von Prof. Dr. Beckmann die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. verbieten lassen wollte, erfahren Sie in dem Artikel auf gleisdreieck-blog.de.
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