SLAPP*: Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. wollte Führung im Rahmenprogramm des Radio1-Festes untersagen

Am Samstag, den 29.08.2026 um 16 Uhr fand eine Parkführung statt mit Patrick Vater von der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V.. Die Führung war Teil des Rahmenprogramms des Radio1-Festes, wurde dort unter dem Titel „Bauprojekt ‘Urbane Mitte’ und die Zukunft des Gleisdreieckparks“ aufgeführt und mit folgenden Stichworten beschrieben:

  • historischer Hintergrund: Bahn, Stadt und Investoren
  • Gutachten, Rodungen und Verträge
  • kritische Aspekte: Umwelt, Klima, Wohnen, Spekulation
  • Stand der Dinge: B-Pläne, Gerichtsverfahren, Landespolitik.

Rund 40 Teilnehmer:innen liefen am Samstag, den 29.08.26 mit und informierten sich, wie das Projekt mit den sieben Hochhäusern aus Sicht der Bürgerinitiative beurteilt wird. Am Beginn der Führung wies Patrick Vater darauf hin, dass er die Postionen der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. darstellt und dass der Investor andere Positionen vertritt – eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dennoch musste es an dieser Stelle nochmal explizit gesagt werden.

Denn zwei Tage vor der Führung, am 27.08.2026 erreichte die Programmleitung von RadioEins ein Schreiben der Anwaltskanzlei Irle/Moser, die die Periskop Development GmbH sowie die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. vertreten. In dem Schreiben wurde der rbb aufgefordert, die Führung aus dem Programm zu nehmen. Sollte der rbb der Forderung nicht nachkommen, wurde mit einer einstweiligen Verfügung gedroht – wegen sogenannter „Erstbegehungsgefahr“.

„Erstbegehungsgefahr“ würde bedeuten, noch bevor es publizierte Äußerungen gäbe, sollten sie schon verboten werden. Das ist sehr selten und zeugt nach Ansicht von Pressejuristen oft von großer Angst vor den Äußerungen. Üblich sind Abmahnungen wegen „Wiederholungsgefahr“, wenn angegriffene Äußerungen bereits publiziert sind und man sie daraufhin künftig verhindern will.

In dem Schreiben der Anwälte Irle/Moser werden die Punkte aufgezählt, die Matthias Bauer als Herausgeber des Gleisdreieck-Blogs vorgeworfen werden und es wird die Befürchtung ausgedrückt, dass auf der Führung ähnliche, angeblich rechtswidrige Behauptungen aufgestellt werden könnten. Dabei ließen die Anwälte jedoch unerwähnt, dass alle von ihnen aufgezählten Angriffspunkte vom Landgericht am Tegeler Weg schon letztes Jahr zurückgewiesen worden waren, da alle Äußerungen auf Tatsachen beruhten. Matthias Bauer hatte den Prozess also gewonnen. Die Äußerungen waren zulässig. Ein Bericht über die Verhandlung von Oktober 2025 ist hier zu finden.

Ohne auf das erstinstanzliche, eindeutige Urteil des Landgerichts Bezug zu nehmen wiesen die Anwälte darauf hin, dass ein Verfahren gegen Matthias Bauer anhängig sei, nämlich das Berufungsverfahren vor dem Kammergericht, das übrigens auf den 28. Januar 2027 terminiert ist. [14:00 Uhr, Sitzungssaal 340, 3. Etage, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin]

Gegenüber dem rbb argumentierten die Anwälte weiter folgendermaßen:

  • Aufgrund konkret drohender Rechtsverletzungen seien die Voraussetzungen eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs erfüllt, der rbb mache sich absehbare Rechtsverletzungen zurechenbar.
  • Der rbb müsse öffentlich-rechtliche Pflichten erfüllen, Berichterstattung und Informationssendungen müssten den anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen und insbesondere Objektivität und Überparteilichkeit wahren, Grundsätzen der Objektivität, Überparteilichkeit und Meinungsvielfalt

Die geplante Führung widerspreche diesen Anforderungen, müsse also abgesagt werden und dürfe nicht unter der Marke radioeins/rbb noch über sonstige vom rbb verantwortete Kanäle weiter beworben werden.

Sollte der rbb an der Durchführung der Veranstaltung festhalten, sei sicherzustellen, dass im Rahmen der Veranstaltung keine unwahren, nicht hinreichend belegte oder in irreführend verkürzter Weise dargestellten Tatsachenbehauptungen zum Nachteil der Mandantinnen [Periskop Development GmbH und Urbane Mitte Besitz S.à.r.l.] verbreitet werden. Soweit die Anwaltskanzlei Irle/Moser.

Wie hat der rbb reagiert?

Die Führung blieb im Programm. Die Programmdirektorin leitete den Brief von Irle/Moser am 28.08.26 weiter an die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. mit der Bitte eine Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:

  • keine Tatsachenbehauptungen über die genannten Unternehmen oder weitere Beteiligte als gesicherte Fakten darzustellen, soweit sie nicht durch belastbare Quellen belegt werden können,
  • insbesondere keine schwerwiegenden Vorwürfe (z.B. Betrug, bewusste Rechtsverstöße, „vertragswidriges“ Handeln) als feststehende Tatsachen zu formulieren, wenn diese Gegenstand des laufenden Verfahrens sind.

Selbstverständlich hat Patrick Vater eine solche Erklärung gegenüber dem rbb abgegeben. Auf Führungen wie in allen Veröffentlichungen legt die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. seit vielen Jahren Wert darauf, dass ihre Einschätzungen und Positionen auf belegbaren Fakten beruhen.

Den Mund verbieten und einschüchtern lassen wir uns allerdings nicht. Die von Irle/Moser angekündigte einstweilige Verfügung blieb aus.

* SLAPP (engl. strategic lawsuit against public participation = Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung; engl. slap = Schlag, schlagen) ist ein Akronym für eine rechtsmissbräuchliche Form der Klage, die den Zweck hat, Kritiker einzuschüchtern und ihre öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden. Sie wird in den meisten Fällen von Unternehmen, seltener von Privatpersonen oder Behörden, gegen NGOs oder Individuen angestrengt, welche die Geschäftspraktiken des Unternehmens, die Aktivitäten des Individuums oder der Behörde öffentlich kritisieren.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/SLAPP

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