Unterlassungsklage der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V. vom Landgericht zurückgewiesen

Im Landgericht Berlin II am Tegeler Weg wurde am Dienstag, den 20.10.2026 das Urteil verkündet. Im Namen des Volkes wurde die Unterlassungsklage der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. in allen fünf Punkten zurückgewiesen. Das Gericht schloss sich den Argumenten des Klägers nicht an. Sämtliche Kosten hat die Klägerseite zu tragen.

Ausführlicher Bericht dazu demnächst auf dieser Seite.

Zum Hintergrund: https://gleisdreieck-retten.de/2026/09/25/unterlassungsklage-urbane-mitte-besitz-s-a-r-l-aktionsgemeinschaft-gleisdreieck-e-v-am-6-oktober-vor-dem-landgericht-am-tegeler-weg/

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