von Norbert Rheinlaender
Das vom Bezirksamt in Auftrag gegebene Gutachten bestätigt die Grundaussage des Gutachtens, das die AG Gleisdreieck in Auftrag gegeben hat.
Die beiden Gutachten verhelfen der BVV wieder zu ihrer im Gesetz bestimmten Selbstverwaltungsmacht der Kommune und helfen damit aus der Zwangssituation der illegalen Einschränkung im § 11 des Städtebaulichen Rahmenvertrags von 2005 (Sicherungsparagraph der Entschädigung) durch eine hohe Entschädigungssumme, die die bisherige Planung und den parlamentarischen wie auch Verwaltungsentscheidungsgang dominierend bestimmt hat. Dieser sah eine überproportionale Bebauung auf dem Grundstück von 7 Hochhäusern zwischen dem Park am Gleisdreieck und dem U-Bahnhof Gleisdreieck vor und hätte den Park wesentlich entwertet durch Schattenwurf, starke Düseneffekte und Fallwinde sowie ein psychologisches Bedrohungsszenario durch die Größenverhältnisse u.v.m.. Außerdem war durch die fehlenden Wohnungen nach Feierabend eine ungastliche Atmosphäre vorgeprägt, wie sie sich schon derzeit am Potsdamer Platz entwickelt hat.
Der Grundstücksentwickler hatte sich entsprechende Baupotentiale und damit erwartbare Gewinne über diesen Paragraphen vertraglich sichern lassen, ohne dass der Senat und der Bezirk Einspruch erhoben haben. Der Grundstücksentwickler (die COPRO) hat seine eigenen Interessen über die der Stadtentwicklung gestellt und durchgesetzt, indem er unangemessen hohe Maßstäbe an die Grundstücksentwicklung angelegt und im Vertrag festgesetzt hat.
Der Senat wie auch das Bezirksamt kannten den § 1(3) Satz 2 im BauGB zum Vertragsabschluss nicht oder ignorierten ihn, denn sonst hätten sie auf Grundlage der tatsächlichen Rechtslage dem Entwickler nicht so weit entgegenkommen müssen. Hätte mehr Fortbildung in den Verwaltungen dieses Defizit verhindert?
Stattdessen wird an dieser Entwicklung deutlich, dass alte Verträge an neuere Erkenntnisse und Entwicklungen kaum angepasst werden können.
Bürgerinitiativen sind in einer demokratischen Stadtentwicklung eminent wichtig und unverzichtbar; sie sind neben der BVV als Korrektiv zu undemokratischen Verhältnissen zu verstehen, um Fehlentwicklungen in demokratisch verfassten Staatsorganen zu verhindern, ihnen Geltung zu verschaffen und eine für die Stadtentwicklung und das Zusammenleben unverzichtbare Akzeptanz zu erreichen.
Eine Überarbeitung und Nachbesserung steht jetzt an. Das geht nicht ohne Abstriche an die Fantasien des Grundstücksentwicklers bzw. Eigentümers.
BVV und Bezirksamt sowie Bürgerinitiativen sollten in der Stadtentwicklung von Anfang an eng zusammenarbeiten, damit kein reines Gewerbegebiet entsteht, das nach Feierabend leersteht. Der erste Runde Tisch vor Weihnachten sortierte die unterschiedlichen Interessen. Die weiteren Treffen sollten die gemeinsamen städtebaulichen Ziele für dieses Gebiet entwickeln und alle aktuellen Erkenntnisse benennen und ausformulieren. Dann kann auch ein von der Bevölkerung akzeptierter B-Planentwurf entstehen.