Entschädigung? – 150 Mio? – Pustekuchen!

Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. vor Gericht gescheitert.

Die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. hatte sich vor dem Landgericht gegen folgende Behauptung in dem Gutachten von Prof. Dr. Beckmann gewendet und vergeblich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt:

Die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. hat vor diesem Hintergrund für das Baufeld „Urbane Mitte“ einen (möglichen) „Schadensersatzanspruch“ in „mittlerer dreistelliger Millionenhöhe“ angekündigt, falls die Bebauungsmöglichkeit hinter den Festlegungen des städtebaulichen Vertrages zurückbleiben sollte.

Der Satz findet sich auf Seite 55 in dem Gutachten von Prof. Dr. Beckmann, das dieser im Auftrag des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg erstellt hat. In dem Gutachten war Prof. Dr. Beckmann zu dem Ergebnis gekommen, dass der im städtebaulichen Rahmenvertrag Gleisdreieck von 2005 formulierte Entschädigungsmechanismus unwirksam ist. Damit bestätigte Prof. Dr. Beckmann im vollem Umfang das von der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. und den Berliner Naturfreunden e.V. in Auftrag gegebene Gutachten von Dr. Philipp Schulte. [Link zum Gutachten von Dr. Philipp Schulte]

In der inzwischen fast zehnjährigen Auseinandersetzung mit den Bebauungsplänen der Urbanen Mitte war die Angst vor Schadenersatz sehr real und bestimmte über einen langen Zeitraum die Debatten in der Bezirksverordnetenversammlung.

Gegenüber dem Gericht behaupteten die Vertreter der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. nun frech, sie hätten niemals Schadensersatzansprüche – in welcher Höhe auch immer – angekündigt.

Das Landgericht hatte den Antrag der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. am 22.03.2024 zurückgewiesen. Inzwischen hat auch das Kammergericht die sofortige Beschwerde der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. gegen die Entscheidung des Landgerichts abgewiesen.

In Beschluss des Landgerichts vom 22.03.2024 wird u. a. auf den Prüfbericht der Senatsverwaltung vom 28.11.2022 (veröffentlicht am 27.12.2022) verwiesen, in dem die Frage, ob eine Anpassung von Art und Maß der Bebauung möglich ist, folgendermaßen beantwortet wird:

„ . . . Die Projektträgerin geht hierfür vor dem Hintergrund der Lage des Projekts, der Projektgröße und der im Rahmenvertrag vorgesehenen Art und Maß der baulichen Nutzung von einem dreistelligen Millionenbetrag aus . . .“


[Link: https://gleisdreieck-blog.de/wordpress/wp-content/uploads/2023/01/20221128_pruefbericht_urbane_mitte.pdf]

Das Landgericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. den Behauptungen im Prüfbericht damals nicht widersprochen habe. Schon witzig, dass der sogenannte Prüfbericht, mit dem die Senatsverwaltung die sieben Hochhäuser am Gleisdreieck puschen wollte, nun zum Bumerang geworden ist.

Prof. Dr. Beckmann ist eingeladen am 23. Mai 2024 ab 18 Uhr im Ausschuss für Stadtentwicklung im Rathaus Kreuzberg sein Gutachten

„BEDEUTUNG DES STÄDTEBAULICHEN RAHMEN-VERTRAGES ZUM GLEISDREIECK VOM 27.09.2005 FÜR DIE ABWÄGUNG DES BEBAUUNGSPLANS VI-140CAB „URBANE MITTE SÜD“ DES BEZIRKSAMTS FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG VON BERLIN“

zur erläutern. Der Ausschuss tagt öffentlich.

Link zum Beitrag über den „Prüfbericht“ auf gleisdreieck-blog.de:
https://gleisdreieck-blog.de/2023/01/10/anmerkungen-zum-pruefbericht-der-senatsverwaltung-zum-projekt-der-urbanen-mitte/

Link zum Beitrag über das Gutachten von Dr. Philipp Schulte, mit dem der Entschädigungsanspruch der  Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. erstmals widerlegt wurde:
https://gleisdreieck-blog.de/2023/08/24/urbane-mitte-gleisdreieck-gutachten-widerlegt-entschaedigungsanspruch/

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