Am kommenden Donnerstag, den 26.02.2026 steht im Berliner Abgeordnetenhaus unter der laufenden Nummer 49 die Abstimmung an zum Entwurf des Bebauungsplans VI-140cab (Urbane Mitte Süd).
Die Abstimmung am Donnerstag ist eine entscheidende Weichenstellung. Sollte der Bebauungsplan angenommen werde, gäbe es Baurecht – mit gravierenden Folgen nicht nur für den Park am Gleisdreieck, sondern weit darüber hinaus.
Deswegen haben wir an die Abgeordneten einen Offenen Brief versandt, in dem wir unsere wichtigsten Argumente zusammenfassen und sie bitten, ihre Entscheidung zu überdenken. Den offenen Brief könnt ihr hier lesen:
Werte Abgeordnete!
Die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. hat den Park am Gleisdreieck vor Jahrzehnten initiiert und ihn mitgestaltet. Durch die Hochhäuser der Urbanen Mitte würde der Erfolg des Parks in Frage gestellt. Sowohl seine ökologische Funktion als Teil der Frischluftschneise zwischen Tiergarten und südlichem Stadtrand ist gefährdet als auch die gesellschaftliche und soziale Bedeutung als Treffpunkt für Tausende von Menschen aller Generation und Kulturen. Der Park ist die eigentliche Urbane Mitte – nicht die geplanten Hochhäuser an seinem Rand.
Aufmerksam haben wir als engagierte Bürgerinnen und Bürger die Diskussion um die Bebauung des Bebauungsplans VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ und die Abstimmung im Stadtentwicklungsausschuss am 15.2.26 verfolgt. Die Entscheidung im Ausschuss ist zwar gefallen. Aber noch gibt es die Möglichkeit zur Umkehr bei der Abstimmung im Plenum am 26.2.26.
Auch wenn Sie das Thema nun endlich vom Tisch haben und dem Projekt der Urbanen Mitte im Grunde zustimmen wollten, bleiben gewichtige Gründe dies jetzt nicht zu tun.
- Die Zustimmung zum Bebauungsplan „Urbane Mitte Süd“ soll verknüpft werden mit intransparenten Versprechung für Entwicklungen im nördlichen Baufeld der Urbanen Mitte und an fünf anderen Standorten in Berlin. Eine solche Kopplung widerspricht den Anforderungen des Baugesetzbuches (§1 Absatz 3). Die Gründe für die Zustimmung zu einem Bebauungsplan müssen sich aus dem Bebauungsplan selbst ergeben.
- Der nun zur Abstimmung stehende Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ schließt Wohnen explizit aus, auch in Ausnahmefällen. Nun sollen statt der Büros dort ein Hotel und möbliertes Kurzzeitwohnen entstehen. Die Mikroappartements werden von 40 €/m² aufwärts vermietet, für fast alle Wohnungssuchenden unbezahlbar. Berlin könnte auf Basis des §201a Baugesetzbuch (Erklärung angespannter Wohnungsmarkt) eine Verordnung zum Verbot von Möblierten Kurzzeitwohnen ableiten. Viele Bezirke würden das begrüßen. Wenn der Senat jedoch nun selbst proaktiv möbliertes Kurzeitwohnen vorschlägt und genehmigt, liefert er den Vermietern der Mikroappartments die besten Argumente gegen ein solches Verbot vor Gericht vorzugehen. Damit würde der Senat ein wichtiges Instrument zum Mieterschutz aus der Hand geben.
- Unter den auf einem zweigeschossigen Sockel stehenden 49 und 25 m hohen Bauten soll eine zweigeschossige Tiefgarage entstehen, die bis auf einen Meter an den Tunnel der Nord-Süd-S-Bahn heranrücken soll. Dieses Heranrücken stellt ein immenses Risiko dar, das durch die Nachbarschaftsvereinbarung zwischen Investor und Deutscher Bahn nicht ausreichend abgesichert ist. Im Falle einer Havarie wären täglich 300.000 Fahrgäste betroffen. Wir fordern eine Neuplanung, bei der der Abstand zum Tunnel wesentlich vergrößert werden muss.
- Versprechungen auf Wohnungen im nördlichen Baufeld sind eine Mogelpackung und ein ungedeckter Wechsel auf eine ferne Zukunft. Im Unterschied zum südlichen Baufeld, wo es eine lärmabgewandte Seite zum Wäldchen gibt, gibt es auf dem nördlichen Baufeld Lärm von allen Seiten. Zudem sollen die Hochhäuser auf die neue Bahnlinie S21 aufgedockt werden, was die Baukosten extrem erhöht. Sollten dort Sozialwohnungen angeboten werden, müssten diese extrem hoch subventioniert werden. Wohnen ist nur auf dem südlichen Baufeld möglich, setzt aber eine Umplanung voraus.
- Schadensersatzforderungen aufgrund von entgangenem Baurecht sind hier nicht zulässig. Das haben inzwischen zwei Rechtsgutachten bezüglich des Entschädigungsmechanismus´ im städtebaulichen Vertrags von 2005 bestätigt. Dennoch pocht der Senator hier auf „Vertrauensschutz“ und will so einen Bebauungsplan durchdrücken, mit dem der Vertrag sogar überfüllt würde. Der zur Zustimmung vorliegende Bebauungsplan sieht 100% Versiegelung einer bisher völlig unversiegelten Fläche vor und ein Bauvolumen von 23.750 m² Bruttogeschossfläche. Das entspricht einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 5,1 während im städtebaulichen Vertrag nur eine GFZ von 3,5 vorgesehen war – das wäre eine Überschreitung um fast 50%.
- Wir fragen: Verdienen nicht auch wir Bürger „Vertrauensschutz“? Müssten wir uns als Bürger nicht darauf verlassen können, dass Verwaltung und Politik sich an Gesetze halten und nicht einen fehlerhaften städtebaulichen Vertrag von 2005 über das Gesetz stellen?
- Die beiden Gutachten zum städtebaulichen Vertrag von 2005 sind eindeutig: Art und Maß der baulichen Nutzung, wie sie im städtebaulichen Vertrag von 2005 vorgesehen waren, können den aktuellen sozialen und klimapolitischen Notwendigkeiten angepasst werden. Ein Neustart der Planungen ist sowohl rechtlich möglich, als auch zum Wohle Berlins notwendig.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf gefährdet eine wichtige Verkehrsinfrastruktur, er würde die Handlungsfähigkeit des Landes Berlin in Sachen Mieterschutz einschränken und das Erfolgsprojekt Gleisdreieck-Park nachhaltig beschädigen.
Wir bitten Sie daher, dem Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ nicht zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bauer und Norbert Rheinlaender
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
