Offener Brief der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. zum Bebauungsplan Urbane Mitte Süd

Am kommenden Donnerstag, den 26.02.2026 steht im Berliner Abgeordnetenhaus unter der laufenden Nummer 49 die Abstimmung an zum Entwurf des Bebauungsplans VI-140cab (Urbane Mitte Süd).

Die Abstimmung am Donnerstag ist eine entscheidende Weichenstellung. Sollte der Bebauungsplan angenommen werde, gäbe es Baurecht – mit gravierenden Folgen nicht nur für den Park am Gleisdreieck, sondern weit darüber hinaus.

Deswegen haben wir an die Abgeordneten einen Offenen Brief versandt, in dem wir unsere wichtigsten Argumente zusammenfassen und sie bitten, ihre Entscheidung zu überdenken. Den offenen Brief könnt ihr hier lesen:

Werte Abgeordnete!

Die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. hat den Park am Gleisdreieck vor Jahrzehnten initiiert und ihn mitgestaltet. Durch die Hochhäuser der Urbanen Mitte würde der Erfolg des Parks in Frage gestellt. Sowohl seine ökologische Funktion als Teil der Frischluftschneise zwischen Tiergarten und südlichem Stadtrand ist gefährdet als auch die gesellschaftliche und soziale Bedeutung als Treffpunkt für Tausende von Menschen aller Generation und Kulturen. Der Park ist die eigentliche Urbane Mitte – nicht die geplanten Hochhäuser an seinem Rand.

Aufmerksam haben wir als engagierte Bürgerinnen und Bürger die Diskussion um die Bebauung des Bebauungsplans VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ und die Abstimmung im Stadtentwicklungsausschuss am 15.2.26 verfolgt. Die Entscheidung im Ausschuss ist zwar gefallen. Aber noch gibt es die Möglichkeit zur Umkehr bei der Abstimmung im Plenum am 26.2.26.

Auch wenn Sie das Thema nun endlich vom Tisch haben und dem Projekt der Urbanen Mitte im Grunde zustimmen wollten, bleiben gewichtige Gründe dies jetzt nicht zu tun.

  • Die Zustimmung zum Bebauungsplan „Urbane Mitte Süd“ soll verknüpft werden mit intransparenten Versprechung für Entwicklungen im nördlichen Baufeld der Urbanen Mitte und an fünf anderen Standorten in Berlin. Eine solche Kopplung widerspricht den Anforderungen des Baugesetzbuches (§1 Absatz 3). Die Gründe für die Zustimmung zu einem Bebauungsplan müssen sich aus dem Bebauungsplan selbst ergeben.
  • Der nun zur Abstimmung stehende Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ schließt Wohnen explizit aus, auch in Ausnahmefällen. Nun sollen statt der Büros dort ein Hotel und möbliertes Kurzzeitwohnen entstehen. Die Mikroappartements werden von 40 €/m² aufwärts vermietet, für fast alle Wohnungssuchenden unbezahlbar. Berlin könnte auf Basis des §201a Baugesetzbuch (Erklärung angespannter Wohnungsmarkt) eine Verordnung zum Verbot von Möblierten Kurzzeitwohnen ableiten. Viele Bezirke würden das begrüßen. Wenn der Senat jedoch nun selbst proaktiv möbliertes Kurzeitwohnen vorschlägt und genehmigt, liefert er den Vermietern der Mikroappartments die besten Argumente gegen ein solches Verbot vor Gericht vorzugehen. Damit würde der Senat ein wichtiges Instrument zum Mieterschutz aus der Hand geben.
  • Unter den auf einem zweigeschossigen Sockel stehenden 49 und 25 m hohen Bauten soll eine zweigeschossige Tiefgarage entstehen, die bis auf einen Meter an den Tunnel der Nord-Süd-S-Bahn heranrücken soll. Dieses Heranrücken stellt ein immenses Risiko dar, das durch die Nachbarschaftsvereinbarung zwischen Investor und Deutscher Bahn nicht ausreichend abgesichert ist. Im Falle einer Havarie wären täglich 300.000 Fahrgäste betroffen. Wir fordern eine Neuplanung, bei der der Abstand zum Tunnel wesentlich vergrößert werden muss.
  • Versprechungen auf Wohnungen im nördlichen Baufeld sind eine Mogelpackung und ein ungedeckter Wechsel auf eine ferne Zukunft. Im Unterschied zum südlichen Baufeld, wo es eine lärmabgewandte Seite zum Wäldchen gibt, gibt es auf dem nördlichen Baufeld Lärm von allen Seiten. Zudem sollen die Hochhäuser auf die neue Bahnlinie S21 aufgedockt werden, was die Baukosten extrem erhöht. Sollten dort Sozialwohnungen angeboten werden, müssten diese extrem hoch subventioniert werden. Wohnen ist nur auf dem südlichen Baufeld möglich, setzt aber eine Umplanung voraus.
  • Schadensersatzforderungen aufgrund von entgangenem Baurecht sind hier nicht zulässig. Das haben inzwischen zwei Rechtsgutachten bezüglich des Entschädigungsmechanismus´ im städtebaulichen Vertrags von 2005 bestätigt. Dennoch pocht der Senator hier auf „Vertrauensschutz“ und will so einen Bebauungsplan durchdrücken, mit dem der Vertrag sogar übererfüllt würde. Der zur Zustimmung vorliegende Bebauungsplan sieht 100% Versiegelung einer bisher völlig unversiegelten Fläche vor und ein Bauvolumen von 23.750 m² Bruttogeschossfläche. Das entspricht einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 5,1 während im städtebaulichen Vertrag nur eine GFZ von 3,5 vorgesehen war – das wäre eine Überschreitung um fast 50%.
  • Wir fragen: Verdienen nicht auch wir Bürger „Vertrauensschutz“? Müssten wir uns als Bürger nicht darauf verlassen können, dass Verwaltung und Politik sich an Gesetze halten und nicht einen fehlerhaften städtebaulichen Vertrag von 2005 über das Gesetz stellen?
  • Die beiden Gutachten zum städtebaulichen Vertrag von 2005 sind eindeutig: Art und Maß der baulichen Nutzung, wie sie im städtebaulichen Vertrag von 2005 vorgesehen waren, können den aktuellen sozialen und klimapolitischen Notwendigkeiten angepasst werden. Ein Neustart der Planungen ist sowohl rechtlich möglich, als auch zum Wohle Berlins notwendig.

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf gefährdet eine wichtige Verkehrsinfrastruktur, er würde die Handlungsfähigkeit des Landes Berlin in Sachen Mieterschutz einschränken und das Erfolgsprojekt Gleisdreieck-Park nachhaltig beschädigen.

Wir bitten Sie daher, dem Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ nicht zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bauer und Norbert Rheinlaender

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

12 Kommentare

  1. Sehr geehrte Abgeordnete,
    ich schließe mich den Argumenten der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. mit der dringlichen Bitte um Überdenkung Ihrer Zustimmung zum Entwurf des B-Plans IV-140cab (Urbane MItte Süd) an.
    Der Gleisdreieck-Park erfreut sich einer außerordentlich starken Freizeit- und Erholungsnutzung durch Menschen aus der ganzen Stadt. Diese wertvolle und hochnachgefragte Nutzung aufzugeben zugunsten der Errichtung eines Hotels und möbiliertem Kurzzeitwohnen ist ein weiterer Schritt zum „Ausverkauf der Stadt“. Ich appelliere an Sie, bitte nehmen Sie Ihre soziale Verantwortung wahr und stimmen dem B-Plan-Entwurf nicht zu.

    • Ich stimme Ihnen 100% ig zu. Vielen Dank für Ihren Kommentar, dem ich mich ohn Einschränkung anschließe. Mit freundlichen Grüßen Barbara Proske

  2. Ich bin erschüttert darüber, was durch Einflussnahme auf politische Entscheider und durch das nötige Kapital erreichbar ist. Die einfachen Bürger der Stadt und ihre offensichtlichen Bedürfnisse werden weder beachtet noch geachtet. Die Abgeordneten würden endlich ein deutliches Zeichen für die betroffenen Bürger setzen, wenn sie dem Bauantrag in der momentanen Form nicht zustimmen würden!

  3. Ich bin empört und fassungslos wegen der geplanten Versiegelung wertvoller Grünflächen zugunsten eines viel zu hohen Hotels und möblierter Wohnungen. Das Gleisdreieck gehört zu Berlins grüner Lunge und muss vollständig erhalten bleiben.

    Bitte stimmt gegen den Plan!

  4. Ihr wohnt wohl alle im Jrünen, wat?! Det der Stadtmensch mal n bissken Sonne bei Joggen braucht, ist Euch wohl egal….

  5. Ich bin entsetzt über so viel Kurzsichtigkeit und Ignoranz.
    Ich schließe mich den Argumenten der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. voll und ganz an!
    Bitte stimmen Sie dem B-Plan-Entwurf nicht zu!

  6. Der Bau eines Hotels und möbliertes Wohnen, ernsthaft, das ist der Plan? Die Bürger dieser Stadt brauchen bezahlbare Mietwohnungen.
    Das man hier wertvolle, von sehr vielen Menschen genutzte Grünflächen für derart überflüssige Bauten hergibt, ist unfassbar.
    Dringender Appell an alle Abgeordneten:
    Bitte stimmen Sie diesem Bebauungsplan nicht zu

  7. Ich ging vor 2 Tagen wieder durch diesen Park.
    Er ist wirklich sehr schön und eine große Bereicherung für diese Stadt.

  8. Die Politiker:innen sollen dem „Wohl des Volkes“ dienen. Wir sind das Volk und lehnen eine Bebauung aus sehr nachvollziehbaren Gründen ab. Welche Konsequenzen werden sich aus dem Verhalten der Politiker:innen ergeben?

  9. Gebraucht wird in Berlin Erhaltung der grünen Flächen für Erholung und Gesundheit der Leute, die hier leben. Dringend gebraucht werden bezahlbare Wohnungen, nicht noch ein Hotel und überteuerte Appartments. Die Abgeordneten haben eine große Verantwortung für eine lebenswerte Stadt. Daher sollten sie diesen irrsinnigen Bebauungsplan ablehnen.

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