SLAPP ? – NO SLAPP ! Fallbesprechung: Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V.

Am 11. April 2024 wurde die erste Europäische Richtlinie gegen SLAPPs verabschiedet. [ ] SLAPP bedeutet “Strategic Lawsuits Against Public Participation“, zu deutsch „Strategische Klagen gegen Öffentlichkeitsbeteiligung“. Mit der Richtlinie sollen missbräuchliche Klagen, die der Einschüchterung einer kritischen Öffentlichkeit dienen, verhindert…

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Wie die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. den Mund verbieten wollte

SAVE GLEISI – Ohn‘ Unterlass Innerhalb kurzer Zeit wurde die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V. zweimal mit strafbewehrten Unterlassungsforderungen konfrontiert. Damit ist gemeint, wir sollten uns bereiterklären, bestimmte Inhalte oder Formulierungen nicht mehr zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung würde eine Vertragsstrafe fällig…

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