Der am 31. Januar beschlossene Antrag im Wortlaut
Dringlichkeitsantrag Die BVV möge beschließen: Die Erkenntnisse aus der vom Bezirksamt veranlassten Rechtsprüfung zum städtebaulichen Rahmenvertrag zum Gleisdreieck aus 2005 durch die Kanzlei GGSC vom 22.12.2023 ermöglichen eine städtebauliche Anpassung der bisherigen Planungen durch die Bezirksverordnetenversammlung und haben dementsprechend Einfluss…