Auch Senat sagt: Vertrag schafft keinen Anspruch auf Baurecht
Der Senat hat indirekt das Rechtsgutachten der Arbeitsgemeinschaft Gleisdreieck bestätigt, in dem nachgewiesen wird, dass der Investor aus dem Rahmenvertrag keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung (und damit gegebenfalls eine volle Entschädigung) ableiten kann. In Beantwortung einer Anfrage der Abgeordneten Katalin…